„Sie zu unterstützen, damit aus dem Kinderwunsch ein Wunschkind wird, ist unsere gemeinsame Herzensangelegenheit.“

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Täglich von 08.00 Uhr – 13.00 Uhr
Di. 08.00 Uhr – 19.00 Uhr
Mo. & Do.  14.00 Uhr – 17.30 Uhr

Behandlungskosten

Untersuchungen zur Ursachenabklärung einer ungewollten Kinderlosigkeit sind grundsätzlich Kassenleistungen.

Hierzu gehören:
Laborleistungen, wie Hormonuntersuchungen, genetische Untersuchungen und die
Untersuchung auf vorliegende Gerinnungsstörungen.
Die Eileiterdurchgängigkeitsprüfung mittels Ultraschall oder Bauchspiegelung,
notwendige Operationen, wie die Gebärmutterspiegelung (Hysteroskopie) oder die Operation von Endometrioseherden.
Ebenso wird die hormonelle Behandlung einer Follikelreifungsstörung, die hormonelle Stimulation, von den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen übernommen.

Kostenübernahme durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen

Es gelten die Bestimmungen entsprechend dem Gesundheits Modernisierungs Gesetz (GMG) sowie die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen:

  1. Das Kinderwunschpaar muss verheiratet sein.
  2. Die Kostenübernahme erfolgt nur im Alter vom 25.- 40. LJ bei der Frau und vom 25.- 50 LJ beim Mann.
  3. Beide Partner müssen HIV negativ sein, außerdem muss eine Rötelnimmunität vorliegen.
  4. Ein genehmigter, gültiger Behandlungsplan durch die gesetzliche Krankenkasse muss vor dem Beginn der Behandlung vorliegen.
  5. Vor Beginn der Behandlung muss eine spezielle Beratung durch einen nicht die Behandlung durchführenden Frauenarzt stattgefunden haben.
  1. Ein Kostenanspruch besteht nicht mehr ab dem 40. Geburtstag der Ehefrau oder 50. Geburtstag des Ehemannes.

Es wird hierbei die Anzahl der Behandlungzyklen in der Regel begrenzt auf:
– 8 Inseminationszyklen ohne hormonelle Stimulation
– 3 Inseminationzyklen mit hormoneller Stimulation
– 3 IVF-oder ICSI-Behandlungszyklen

Nach Fehlgeburt bzw. klinischer Schwangerschaft besteht erneuter Anspruch auf mindestens einen Zyklus.

Die Tatsache, dass viele gesetzliche Krankenkassen inzwischen die gesetzlich vorgeschriebenen Erstattungsleistungen von 50 % bei drei Versuchen deutlich erweitert haben zeigt, dass bei diesen Krankenkassen die Sinnhaftigkeit einer Unterstützung bei Ihrer Kinderwunschbehandlung über das gesetzlich notwendige Maß hinaus klar erkannt worden ist.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang insbesondere, dass von einigen Krankenkassen auch der vierte Versuch unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50 % oder gar drei Versuche bis zu 100 % erstattet werden.

Die Behandlungskosten im Einzelnen (Ihr Eigenanteil 50%):

Insemination im Spontanzyklus: 120 €
Insemination mit hormoneller Stimulation: 350 
IVF: 1700 €
ICSI: 1900 
Narkose: 120 

zusätzliches Angebot (wird von den Krankenkassen nicht übernommen)

Kryo- Konservierung von befruchteten Eizellen:  420 €
Lagergebühr im flüssigen Stickstoff pro Jahr:  360 €
Transfer von zuvor eingefrorenen Embryonen:  300 €
verlängerte Kultur im Embryoskop: 685 €
Akupunktur zum Transfer: ca. 52 €

Die Preise können abweichen, da die Dosis der Medikamente vom Alter und anderen Faktoren wie AMH, Endometriose usw. abhängig ist.

Private Versicherung

Da hier unterschiedlichste Versicherungsverhältnisse zum Tragen kommen können, stehen wir Ihnen wie auch unser Berufsverband unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation jederzeit gerne beratend zur Verfügung (www.repromed.de).